Gesetzliche Krankenversicherung - Beitragsschulden

Gesetzliche Krankenversicherung – Beitragsschulden?

Gesetzliche Krankenversicherung – Beitragsschulden?

Kann der Versicherte die Beiträge nicht zahlen, werden die Schulden jeden Monat größer.

Gesetzliche Krankenversicherung – Beitragsschulden : Wer krankenversichert ist, für den übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen – vorausgesetzt, die Beiträge werden regelmäßig gezahlt. Doch was passiert, wenn dies nicht möglich ist? Welche Konsequenzen Beitragsschulden haben, erklärt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Finanzielle Belastung

Bei Beschäftigten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind, wird jeden Monat ein prozentualer Teil des Bruttogehalts gemeinsam mit dem Anteil des Arbeitgebers an die Versicherung überwiesen.
Hauptberuflich Selbstständige gelten in der GKV als „Selbstzahler“ und entrichten allein den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Bei der Berechnung der Beiträge wird davon ausgegangen, dass sie mindestens 2.283,75 Euro brutto pro Monat verdienen. „Inklusive Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag sind monatlich circa 400 Euro an die Krankenversicherung zu zahlen, wobei die konkrete Höhe vom Gewinn des einzelnen Versicherten abhängt“, sagt Morris. Für Existenzgründer und in Härtefällen liegt die Mindestbemessungsgrenze bei 1.522,50 Euro.

Kann der Versicherte die Beiträge nicht zahlen, werden die Schulden jeden Monat größer. Eine neue Regelung, die Anfang 2019 in Kraft treten soll, sieht vor, die Mindestbemessungsgrenze für freiwillig Versicherte zu halbieren. Der Beitrag für die Krankenversicherung wird sich dementsprechend reduzieren. „Bereits bestehende Beitragsschulden bleiben jedoch bestehen.“
Ist ein gesetzlich Versicherter mit Zahlungen in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand und kann trotz Mahnung die Schulden nicht begleichen, so ruht der volle Versicherungsschutz. „Die Kasse übernimmt dann nur noch die Kosten für Akutbehandlungen und Früherkennungsmaßnahmen, sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.“ Sie haben Fragen zum Thema? Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät kostenfrei und unabhängig unter 0800 011 77 22 und www.patientenberatung.de.

Ratenzahlung vereinbaren

Wer mit den Beitragszahlungen in Verzug gerät, sollte sich frühzeitig mit seiner Krankenversicherung in Verbindung setzen. „Eventuell ist es möglich, eine Ratenzahlung zu vereinbaren“, sagt Heike Morris. Überweist der Versicherte den Monatsbeitrag und die Rate inklusive Verzugszins fristgerecht, hat er wieder Anspruch auf alle Leistungen der Krankenversicherung. „Ist eine Ratenzahlung nicht möglich, kann ein Schuldenberater helfen, eine Lösung zu finden.“ Im Falle einer Hilfebedürftigkeit kann der Versicherte zudem beantragen, dass die Beiträge durch den zuständigen Sozialleistungsträger übernommen werden.

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