ABDA soll neues Apothekengesetz kritisch begleiten
Bild: obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

ABDA soll neues Apothekengesetz kritisch begleiten

ABDA soll neues Apothekengesetz kritisch begleiten

Die Mitgliederversammlung hat die politische Richtung der vergangenen Monate bestätigt

ABDA soll neues Apothekengesetz kritisch begleiten : Deutschlands Apotheker begrüßen die Absicht des Bundesgesundheitsministeriums, die Apotheken vor Ort zu stärken. Als wesentliche Voraussetzung für die Erreichung dieses Ziels sehen sie den Erhalt und die Stärkung der Gleichpreisigkeit für alle rezeptpflichtigen Arzneimittel an. In ihrer Stellungnahme zum vorliegenden Referentenentwurf eines neuen Apothekengesetzes werden die Apotheker deshalb den Gesetzgeber auffordern, die Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung nicht nur im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch für Privatversicherte und Selbstzahler zu gewährleisten. Deswegen muss auf die vom Ministerium vorgesehene Streichung von § 78 Absatz 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz verzichtet werden, wenn die im Koalitionsvertrag vorgesehene Stärkung der Apotheken vor Ort tatsächlich erreicht werden soll. In einem einstimmigen Beschluss haben sich die Delegierten der außerordentlichen ABDA-Mitgliederversammlung heute in Berlin darauf geeinigt.

„Das Bundesgesundheitsministerium will die Apotheken vor Ort stärken, lässt aber noch wesentliche Voraussetzungen dafür im Gesetzentwurf vermissen“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „In unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf werden wir diese Defizite beschreiben und klare Alternativen benennen. Die Arzneimittelpreisverordnung ist einer der wichtigsten Eckpfeiler der Arzneimittelversorgung in Deutschland und muss deshalb auch europarechtlich abgesichert werden. Die Gleichpreisigkeit für rezeptpflichtige Medikamente darf nicht nur für gesetzlich versicherte Patienten gelten, sondern muss es auch für Privatversicherte und Selbstzahler.“ Schmidt weiter: „Die Mitgliederversammlung hat die politische Richtung der vergangenen Monate bestätigt und somit dem Vorstand erneut ein klares Mandat für die nächsten Wochen und Monate gegeben. Die Geschäftsführung wird nun unsere Stellungnahmen im kommenden Gesetzgebungsverfahren aktiv und kritisch formulieren.“

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Über ABDA

Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. ist die Spitzenorganisation der Apothekerinnen und Apotheker. Sie besteht aus 34 Mitgliedsorganisationen, den 17 Apothekerkammern und den 17 Apothekerverbänden der Länder. Diese wiederum haben sich unter dem Dach der ABDA in der Bundesapothekerkammer (BAK) und im Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV) zusammengeschlossen.

Zu den wichtigsten Aufgaben der ABDA gehört die Wahrung der gemeinsamen Interessen des apothekerlichen Heilberufes. Dazu bedarf es eines regen Informationsaustausches innerhalb und außerhalb der ABDA. Er findet sowohl bundesweit als auch im internationalen Rahmen statt.  mehr

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