Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals
ASB befürchtet Schwächung der ambulanten Pflege
Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals : Anlässlich der im Bundestag beginnenden Beratung über den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals kritisiert der Arbeiter-Samariter- Bund als einer der größten Anbieter in der der Pflege, dass die ambulante Pflege dabei leer ausgehe und fordert ein Gegensteuern des Gesetzgebers.
„Wir begrüßen das Ziel des Gesetzentwurfs, den Alltag der Pflegekräfte in Krankenhäusern sowie der stationären Altenpflege durch eine bessere Personalausstattung zu verbessern“, erklärt der Bundesgeschäftsführer des ASB, Ulrich Bauch. Für die ambulante Pflege könne das aber fatale Folgen haben: „Wir befürchten, dass Pflegekräfte dann vor allem in Krankenhäuser und die stationäre Pflege abwandern – und das vor dem Hintergrund des sowieso schon eklatanten Personalmangels.“ Der Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘ könne so nicht umgesetzt werden.
Ursächlich hierfür seien vor allem unterschiedliche Finanzierungsstrukturen. „Wir fordern eine angemessene Bezahlung, beispielsweise durch die Anerkennung der Tarifbindung und Tarifsteigerungen in der häuslichen Krankenpflege“, machte der Bundesgeschäftsführer deutlich. „Nur wenn Pflegedienste ihre Mitarbeiter besser bezahlen können, bleiben sie auch als Arbeitgeber attraktiv.“
Laut Bauch müsse der ambulante Bereich gerade jetzt ebenfalls gestärkt werden, da der Gesetzgeber mit den Pflegestärkungsgesetzen mehr ambulanten Leistungen geschaffen habe. Stattdessen würden immer mehr Pflegedienste im ASB berichten, dass sie die Anfragen von pflegebedürftigen Menschen, die weiterhin zuhause leben möchten, wegen Personalmangels ablehnen müssten. „Wir brauchen daher jetzt bessere Rahmenbedingungen für die Pflegedienste, damit die gesetzlich versprochenen Leistungen auch erbracht werden können“, so Ulrich Bauch.
Der Arbeiter-Samariter-Bund
Der ASB ist eine in ganz Deutschland tätige Hilfs- und Wohlfahrtsorganisation. Der ASB ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.
Rund 1,3 Millionen Menschen unterstützen mit ihrer Mitgliedschaft den Arbeiter-Samariter-Bund. Er besteht aus 16 Landesverbänden, 205 Regional-, Kreis- und Ortsverbänden und 125 GmbHs. Bundesweit beschäftigt der ASB rund 40.000 hauptamtliche und mehr als 20.000 ehrenamtliche und freiwillige Mitarbeiter.
Die ehrenamtlichen Mitglieder der gewählten Kontroll- und Beschlussgremien unterstützen die Arbeit des ASB auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene.
Seit seiner Gründung im Jahr 1888 bietet der ASB Dienste an, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren. Dazu gehören zum einen die Bereiche des ASB als Hilfsorganisation:
- Erste-Hilfe-Ausbildung
- Rettungsdienst
- Zivil- und Katastrophenschutz
- Sanitätsdienst
- Schulsanitätsdienst
- Weltweite humanitäre Hilfe
Auch als Wohlfahrtsverband ist der ASB in vielen Aufgabengebieten im Einsatz. Dies sind insbesondere:
- Altenhilfe und Pflege
- Palliative Versorgung
- Kinder- und Jugendhilfe
- Behindertenhilfe
Bild: obs/ASB-Bundesverband/ASB/Jacobi