Geschützt durch die kalte Jahreszeit
Bild: gopixa/gettyimages.com/akz-o

Geschützt durch die kalte Jahreszeit

Geschützt durch die kalte Jahreszeit

Schon an die Grippeimpfung gedacht?

Geschützt durch die kalte Jahreszeit : Im Herbst wird in deutschen Arztpraxen vermehrt die jährliche Schutzimpfung gegen Grippe, medizinisch Influenza, angeboten. Für die kommende Impfsaison hat die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts (RKI) ihre bisherige Empfehlung zur Grippeimpfung aktualisiert und empfiehlt nun den Einsatz von Vierfach-Impfstoffen (quadrivalent). Diese sollen vor vier Virusvarianten der Influenza schützen.

Impfschutz jährlich auffrischen

Eine echte Grippe kann besonders für Menschen mit einem geschwächten Immunsystem gefährlich werden. Die STIKO empfiehlt vor allem Personen ab 60 Jahre und Patienten mit chronischen Erkrankungen die jährliche Schutzimpfung beim Hausarzt. Gleiches gilt für Schwangere ab dem zweiten Drittel der Schwangerschaft, Bewohner von Pflegeeinrichtungen, medizinisches Personal und Berufstätige mit viel Kundenkontakt. Wichtig: Die Impfung sollte jährlich stattfinden, da während einer Grippesaison meist verschiedene Virusstämme in Umlauf sind. Der saisonale Influenza-Impfstoff enthält Bestandteile der Virus-Varianten, die für die kommende Saison erwartet werden. Sie regen die körpereigne Abwehr an, so besteht bereits ein gewisser Schutz, bevor man mit dem Grippevirus in Kontakt kommt. Ergänzend zur Impfung kann das Ansteckungsrisiko durch einfache hygienische Maßnahmen verringert werden. Zum Beispiel durch regelmäßiges Händewaschen sowie Husten und Niesen in die Armbeuge oder in ein Einmaltaschentuch.

Krankenkassen zahlen künftig Vierfach-Impfstoff

Die aktualisierten STIKO-Empfehlungen ergeben sich durch die Erfahrungen aus der letzten Grippesaison. Im Winter 2017/2018 war die Grippewelle mit mehr als 330.000 bestätigten Influenza-Erkrankungen verhältnismäßig stark ausgefallen. Zum Vergleich: In der Vorsaison waren es rund 114.200 Fälle. 68 Prozent der Infektionen im letzten Winter wurden durch den Grippestamm ausgelöst, den nur der quadrivalente Impfstoff mit abgedeckt hätte. Bislang gab es für die gesetzliche Krankenversicherung keine verbindliche Regelung, ob für die Grippeimpfung ein Drei- oder Vierfach-Impfstoff zu verwenden ist. Beide Möglichkeiten waren in Übereinstimmung mit den STIKO-Empfehlungen möglich. Ab Herbst 2018 müssen alle Krankenkassen den Vierfach-Impfstoff bezahlen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Sie haben Fragen zum Thema? Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät Sie kostenlos und neutral unter der Telefonnummer 0800/011 77 22. Infos unter: www.patientenberatung.de.

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