Ausbildung Pflege 2020 – Pflegeberufe attraktiver
Nüßlein/Maag CDU/CSU : neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe
Ausbildung Pflege 2020 – Pflegeberufe attraktiver : Der Bundestag hat Ende Juni die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe beschlossen. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:
Georg Nüßlein: „Mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe werden die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass die Pflegeausbildung ab 2020 modernisiert werden kann. Die Auszubildenden haben dann die Wahl zwischen generalistischer Ausbildung auf der einen Seite sowie spezialisierter Ausbildung in der Altenpflege und Kinderkrankenpflege auf der anderen Seite. Außerdem wird sichergestellt, dass das Niveau der Pflegeausbildung mit dem Niveau des Schulabschlusses korrespondiert, der den Zugang zur Ausbildung eröffnet. Unter Beibehaltung der geltenden hohen Ausbildungsstandards können wir damit weiterhin möglichst viele Auszubildende aus allen drei Schularten, also bewusst auch Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss, für die Pflege gewinnen.“
Karin Maag: „Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ist ein wichtiger Baustein, um die Pflegeberufe sowohl in der Kranken- als auch der Altenpflege attraktiver zu machen. Jetzt gilt es, schnell die weiteren Maßnahmen anzugehen, die wir im Koalitionsvertrag zugesagt haben, um die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in den Pflegeberufen nachhaltig zu verbessern. Das sind wir den hauptberuflich Pflegenden schuldig, die derzeit unter schwierigen Bedingungen täglich eine Arbeit leisten, die für uns alle unverzichtbar ist.“
Hintergrund:
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe regelt die Mindestanforderungen an die berufliche Pflegeausbildung, die gesetzlich bereits in der vergangenen Wahlperiode auf den Weg gebracht worden ist. Dazu gehören auch Vorgaben zu der nach zwei Jahren zu absolvierenden Zwischenprüfung, den zu vermittelnden Kompetenzen und dem Verfahren der staatlichen Prüfungen. Nach zwei gemeinsamen Ausbildungsjahren können die Auszubildenden entscheiden, ob sie im dritten Ausbildungsjahr die Ausbildung zur generalistischen Pflegefachkraft fortführen oder sich alternativ zur Kinderkrankenschwester oder Altenpflegerin ausbilden lassen. Der Bundesrat muss der Rechtsverordnung noch zustimmen.
Internet: http://www.cducsu.de