Ernährungsindustrie - geändertes Lieferkettengesetz positiv
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Ernährungsindustrie – Lieferkettengesetz positiv

Ernährungsindustrie – Lieferkettengesetz positiv

Geändertes Lieferkettengesetz positiv: mehr Klarheit trotz offener Fragen

Ernährungsindustrie – Lieferkettengesetz positiv : Zum Lieferkettengesetz, das heute vom Bundestag beschlossen wurde, äußert sich Stefanie Sabet, Geschäftsführerin und Leiterin des Brüsseler Büros der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie wie folgt:

„In der jetzt vorliegenden, geänderten Fassung sind wesentliche Verbesserungen im Hinblick auf Klarheit, Anwendbarkeit und Geltungsbereich enthalten. Insbesondere der Verzicht auf zivilrechtliche Haftung von Unternehmen ist positiv zu bewerten. Denn diese Haftung wäre in der vorherigen Gesetzesfassung nicht umsetzbar gewesen und hätte den Fortbestand einiger Lieferketten gefährdet, ohne die Menschenrechtslage zu verbessern.“

Doch auch bei der neuen Fassung bleiben Fragen offen. Etwa der Umgang mit mittelbaren Zulieferern. Hier müssen im weiteren Umsetzungsprozess rechtliche Klärungen erfolgen. Außerdem müssen die Verantwortlichkeiten in den Behörden wie dem federführenden Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geklärt sowie der Unterstützungsbedarf der betroffenen Unternehmen ermittelt werden. Grundsätzlich empfiehlt die BVE, die Sektoren und das dort vorhandene Fachwissen in den weiteren Prozess einzubeziehen.

„Statt eines nationalen Alleingangs Deutschlands hätten wir uns eine europäische Regelung gewünscht, um einen fairen Wettbewerb im Binnenmarkt und eine größere Durchsetzungskraft in den globalen Lieferketten zu erreichen. Daher fordern wir weiterhin eine einheitliche europäische Regelung“, sagt Stefanie Sabet.

Bei der Bewertung des Lieferkettengesetzes ist es wichtig, zwischen unternehmerischen Sorgfaltspflichten und staatlichen Schutzpflichten zu trennen.

„Für den Schutz und die Durchsetzung von Menschenrechten sind allein Staaten und die Politik verantwortlich“, so Stefanie Sabet. „Aber auch Unternehmen müssen verantwortungsvoll Handel treiben, ihren Sorgfaltspflichten in Hinblick auf die Einhaltung von international anerkannten Mindeststandards nachkommen und dort, wo ihnen Missstände bekannt werden, Maßnahmen ergreifen. Dieser Zielrichtung des Gesetzes stimmt die Branche grundsätzlich zu.“

Die Unternehmen der Ernährungsindustrie verurteilen jegliche Art der Menschenrechtsverletzung und sind sich ihrer Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten in ihren Produktionsstandorten und direkten Lieferbeziehungen im In- und Ausland bewusst. Viele Unternehmen engagieren sich bereits seit Jahren für faire Lieferketten und zertifizierte Rohstoffe, gerade bei Importwaren aus Nicht-EU-Ländern wie Kaffee, Tee, Früchten, Kakao, Fisch, Gewürzen oder Palmöl.

Die Ernährungsindustrie ist mit einem jährlichen Umsatz von 185 Mrd. der viertgrößte Industriezweig Deutschlands. Über 610.000 Beschäftigte in 6.100 Betrieben versorgen die Verbraucher mit hochwertigen und preiswerten Lebensmitteln. Dabei ist die Branche klein- und mittelständisch geprägt: 90 Prozent der Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie gehören dem Mittelstand an. Die Exportquote von 33 Prozent zeigt, dass Kunden auf der ganzen Welt die Qualität deutscher Lebensmittel schätzen.

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