Rückruf Valsartan-haltiger Medikamente

Rückruf Valsartan-haltiger Medikamente

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) informiert

Rückruf Valsartan-haltiger Medikamente : Patienten, die ein Herz-Kreislauf-Medikament mit dem Wirkstoff Valsartan einnehmen, das wegen einer möglicherweise krebserregenden Verunreinigung zurückgerufen wurde, sollten ihren Arzt und ihre Apotheke kontaktieren. Der Wirkstoff wird z. B. gegen hohen Blutdruck oder Herzschwäche eingesetzt. Betroffen sind verschiedene Mono-Präparate mit 40, 80, 160, 320 mg Wirkstoff und zudem einige Kombinationspräparate Valsartancomp bzw. -HCT 12,5, 25 mg). Ob der Wirkstoff Valsartan in einem Medikament enthalten ist, steht auf jeder Packung bzw. ist Bestandteil des Arzneimittelnamens. Die Präparate einer Reihe von Herstellern wurden EU-weit zurückgerufen; diese dürfen nicht mehr in Apotheken abgegeben werden.

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) informiert: „Die zuständige Bundesoberbehörde geht derzeit davon aus, dass kein akutes Gesundheitsrisiko für Patienten besteht. Es gilt weiterhin, dass Valsartan-haltige Präparate nicht ohne Rücksprache mit dem Arzt abgesetzt werden sollen“, sagt Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK. „Patienten, die ein Arzneimittel mit Valsartan einnehmen, können sich im Internet unter http://ots.de/otmTCK informieren und/oder in ihrer Apotheke beraten lassen, ob ihr Medikament von den aktuellen Rückrufen betroffen ist und welche Maßnahmen sie gemeinsam mit dem Arzt und Apotheker ergreifen können.“

In den Fällen, in denen Patienten wegen eines Rückrufs auf ein anderes Präparat wechseln müssen, muss der Arzt ein neues Rezept ausstellen. Schulz: „Apotheker dürfen eine angebrochene Packung nicht einfach gegen eine neue austauschen – alle Valsartan-haltigen Arzneimittel unterliegen der Rezeptpflicht. Für nicht von der Zuzahlung befreite Versicherte wird leider wieder eine Zuzahlung fällig. Die Apotheken müssen diese Zuzahlung in voller Höhe an die jeweilige Krankenkasse weiterleiten.“ Da aber bereits eine große bundesweite Krankenkasse angekündigt hat, dass sie ihren Versicherten die Zuzahlung erstattet, empfiehlt sich ggf. auch eine diesbezügliche Rücksprache mit der Krankenkasse.

Durch die Vielzahl an betroffenen Patienten, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ersatzpräparate nicht mehr in ausreichender Menge auf dem Markt verfügbar sind. In diesem Fall empfiehlt sich die Umstellung auf einen vergleichbaren Wirkstoff, nach Entscheidung durch den behandelnden Arzt.

Weitere Informationen unter www.abda.de und www.arzneimittelkommission.de

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